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Poltik Aktuell
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Geschrieben von: Marco Petig
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Dienstag, 09. Februar 2010 um 11:46 |
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Zimmermann: „Ich bin sehr erfreut über das Urteil der Karlsruher Verfassungsrichter“
Zum heute verkündeten Urteil des Bundesverfassungsgerichts Karlsruhe zu den Regelsätzen im SGB II erklärt die Stadtverordnete Petra Zimmermann: „Das Gericht erklärt die Regelsätze für Kinder und Erwachsenen für verfassungswidrig. Eine schallende Ohrfeige für die Politik, die wider besseren Wissens 2004 die Einführung der so genannten Hartz-IV-Gesetze durchgepeitscht und dies auch noch als Fortschritt verkauft haben. Experten haben schon damals gewarnt, dass die Regelsätze nicht an der Wirklichkeit orientiert sind. Das Bundesverfassungsgericht hat heute bestätigt, was Millionen Menschen seit 2005 schon wissen: Die Regelsätze reichen nicht für ein menschenwürdiges Leben. DIE LINKE hat von Beginn an vor den Folgen dieser Regelungen gewarnt. Hartz IV ist Armut und Ausgrenzung per Gesetz. Studien und Statistiken haben dies in den letzten fünf Jahren belegt.“
Zimmermann weiter: „Die Bundesregierung ist nun dazu verurteilt, die Leistungen für 6,7 Millionen Hartz IV Empfänger neu zu regeln. Bis zum 31.12.2010 müssen die Regelsätze an der Realität orientiert und transparent ermittelt werden. Diese sollen dann ab dem 01.01.2011 angewendet werden. Bis dahin gelten die jetzigen Regelungen weiter. Darüber hinaus ordneten die Richter an, ab sofort Ausnahmereglungen für Zusatzleistungen zu schaffen, so etwa bei Krankheiten, gemeinsamen Sorgerecht u.ä (Az: Bundesverfassungsgericht 1 BvL 1/09, 1 BvL 3/09 und 1 BvL 4/09).“
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